Das Hauptzollamt Darmstadt hat der Quantum Design GmbH mit Wirkung vom 28. Februar 2013 den Status eines AEO-F (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter – Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit) bewilligt.
Das Ziel des AEO-Programms ist die Absicherung der internationalen Lieferkette. Ein Unternehmen, das den Status AEO besitzt, gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.